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Allgemeine Anweisungen.

  1. Grundlage des Vertrages. Grundlage des Vertrages sind die Auftragsbestätigung und diese Geschäfts- und Beförderungsbedingungen.
  2. Zustandekommen/Auftragsbestätigung. Aufträge / Beförderungsanträge, egal wie sie uns übermittelt wurden, gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten der Auftragsbestätigung gewissenhaft zu prüfen und Fehler/Abweichungen unverzüglich zu reklamieren.
  3. Entgelt: Die entsprechenden Fahrpreise entnehmen sie bitte unserer jeweils gültigen Preisliste. Die Preise gelten von Tür zu Tür, incl. 19% MWST. Es handelt sich grundsätzlich um Sammelverkehr. Für Einzeltransfer gelten besondere Bestimmungen. Der Fahrpreis ist vor Antritt der Fahrt im Reisebüro zu bezahlen. In Ausnahmefällen kann auch Bar im Fahrzeug oder per Überweisung an uns direkt bezahlt werden. Dies muss jedoch vorher vereinbart sein.
  4. Fahrzeiten/Wartezeiten Die Abfahrtzeiten werden von uns festgelegt. Dabei gehen wir von 90 Min. Check-In/Linienflüge und 120 Min. Check-In/Charterflüge aus. Geringe Abweichungen von dieser Regel liegen in unserer Verantwortung. Kundenwünsche die zu unangemessener Unterschreitung dieser Regel führen, werden von uns nicht ausgeführt. Die Fahrzeiten für die jeweiligen Strecken werden von uns kalkuliert. Für das Check-out am Flughafen setzen wir eine kalkulatorische Größe von ca. 30 Minuten nach planmäßiger Landezeit an.
  5. Beförderung: Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten und an den vereinbarten Orten. Weitere Einlade- und Ausladestellen sind in der Auftragsbestätigung zu erfassen. Der Fahrer ist nicht berechtigt weitere Stationen anzufahren. Wir bitten unsere Kunden genauso pünktlich zu sein, wie wir es sind.
  6. Verspätungen (unsererseits) Sollte sich unser Fahrzeug bei der Abholung um mehr als 10 Minuten verspäten, sind wir auf ihre Mitwirkung angewiesen. Bitte kontaktieren sie uns sofort unter der angegebenen Notfall-Rufnummer. (ihrerseits) Sollten sie bei der Abholung verschlafen haben oder sich im Tag vertan haben, werden wir versuchen das Problem im Rahmen unserer Möglichkeiten zu lösen. Wir können jedoch nicht gewährleisten, über ein normales Maß hinaus zu warten. (durch ihr Reiseunternehmen) Wir sind bemüht, alle Verspätungen die durch ihren Reisepartner entstehen in geeigneter Form aufzufangen. Dies setzt allerdings voraus, dass wir möglichst frühzeitig davon Kenntnis erlangen. Als Kunde sollten sie sich nicht zu sehr auf ihren Reisepartner verlassen. Unsere Notrufnummer steht ihnen dafür jederzeit zur Verfügung. Lesen sie dazu bitte unsere FAQ´s.
  7. Kinder/Kindersitze/Sondergepäck/Tiere. Wir gehen bei jedem Fahrgast von jeweils 1 Koffer + 1 Handgepäck aus. Diese Beförderung ist im Fahrpreis enthalten. Jegliches Sondergepäck ist bei der Bestellung anzumelden. Es gelten unsere Tarife. (Siehe Preisliste) 8. Stornierungen. Erfolgt die Stornierung min. 90 Minuten vor Ausführung entfällt die Gebühr. Ausführung bedeutet Start des Fahrzeuges ab Standort Aerzen. Bei späteren Stornierungen entfällt der Erstattungsanspruch.

Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Grundlagen:

Trans Finder / running chief (TFRC) ist eine Unternehmung (Division) der Goodeborg GmbH, Kastanienweg 4, 31855 Aerzen.

Der Grundgedanke unseres Service orientiert sich an einer „Solidargemeinschaft zur Reduzierung des Individualverkehrs“.

Grundprinzip ist der Sammelverkehr (pick up System). Durch Planung und frühzeitige Buchung wird versucht, eine Koordination und Optimierung der einzelnen Fahrbewegungen zu erreichen. Dadurch erzielen wir bei gleichzeitiger Kostenreduzierung für den Einzelnen, einen Durchschnittspreis der Jährlich der jeweiligen Kostenentwicklung angepasst wird. Darin sind auch Kosten für Flugverspätungen, Schlechtwetter, Staus, Wartezeiten für Gepäckermittlung, Mehrkosten wegen Krankheit und Wartezeiten wegen Zollformalitäten enthalten. 

Dabei hält sich TFRC an Regeln, die eine minimale Abweichung von der Idealroute und eine optimale Vernetzung zum Erreichen des oben beschriebenen Zieles verfolgt.

Um dies zu gewährleisten unterliegen die Dienstleistungen folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. (AGB)

Zustandekommen des Berförderungsvertrag.

Aufträge/Beförderungsanträge, egal wie sie uns übermittelt wurden, gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich durch unsere –Auftragsbestätigung- an den Kunden übermittelt wurde.

Die schriftliche Auftragsbestätigung ist sorgfältig zu prüfen. Falsche Angaben sind sofort zu melden.

Fehler, die durch falsche Angaben entstehen gehen zu Lasten des Reisenden.

Die Preise gelten von Tür zu Tür. Es gilt unsere Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. Alle Preise beinhalten die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 19%.

Abfahrtzeiten werden von uns festgelegt. Sie ergeben sich aus der regulären, üblichen Fahrzeit sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.

Sollte der Kunde mit den Abfahrzeiten nicht einverstanden sein, kann er innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Auftragsbestätigung, jedoch spätestens 36 Stunden vor Ausführung der Fahrt, den Auftrag kostenfrei stornieren.

Ausführung des Auftrages

Die Fahrleistung ergibt sich aus der Beschreibung der Auftragsbestätigung.

Die Auftragsbestätigung beinhaltet:  

Wir fahren sie am: (Datum), um: (gültige Uhrzeit Deutschland), mit: (Anzahl) Personen.  Fahrt von: (Adresse)  Fahrt nach:  (Adresse)

Weiterhin sind noch ihre persönlichen Reisedaten aufgeführt.

Endgültiges Reiseziel, Abflugdaten, Ankunftdaten, Flugnummern / Zugnummern, kalkulierte Check In und Check Out Zeiten.

Diese Daten sind Grundlage des Auftrages.

TFRC behält sich jedoch vor die Abläufe zu ändern, sofern äußere Einflüsse dies nötig machen. (Als Beispiel sei hier genannt: Schlechtes Wetter, Sturm, Frost, Schnee, Verkehrsbehinderungen, Streik, Verspätungen bei Zug, Bahn, Flug usw.

Das Erkennungszeichen bei Abholung von Flughafen, Bahnsteig, Bus, Schiff usw. ist ein rot/weißer Schirm. Nicht aufgespannt aber gut sichtbar.

Der Kunde muss auf jeden Fall im Flughafengebäude bleiben. Für den Bahnhof gilt der Bahnsteig. Entfernen ohne Kontaktaufnahme schließt eine Erstattung von Kosten und eine Rückerstattung von gezahlten Fahrpreisen grundsätzlich aus.

Die Störungs- und Notrufnummer 05154-9393 ist an 365 Tage je 24 Stunden besetzt.

TFRC verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der Kunden, eine Fahrgelegenheit bereitzustellen. Allerdings können hierbei Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis ca. 1 Std.) nicht ausgeschlossen werden.

TFRC befördert Kunden aus den gleichen Maschinen bzw. aus annähernd gleichen Landezeiten zusammen in einem Fahrzeug.

Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik oder extreme Witterungsverhältnisse sind auch von TFRC nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

TFRC ist immer bemüht, auch in schwierigen Situationen, die Kunden so schnell wie möglich nach Hause zu bringen. Dazu kann es vorkommen, dass Kunden aus unterschiedlichen Regionen zunächst den gemeinsamen Teil ihrer Heimfahrt in einem Auto verbringen um dann auf dem Weg in ein anderes Fahrzeug zu wechseln. Dadurch sind wir in der Lage auch extreme Abweichungen von den ursprünglichen Buchungen mit geringstem Zeitverlust für den Kunden zu regeln.

Änderungen der Basisdaten / Stornierungen

TFRC arbeitet auf der Basis der vom Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen (Reisebüro, Fluggesellschaft, Bahn, Bus etc.) übermittelten Reisedaten. Änderungen müssen spätestens 90 Minuten vor Ausführungsbeginn der Fahrt (Standort Aerzen) bei uns vorliegen. Andernfalls entfällt jeglicher Erstattungsanspruch.

Stornierungen von einzelnen Fahrten oder dem Gesamtauftrag nehmen wir bis 36 Stunden vor Fahrtantritt kostenlos entgegen.

Verpasste Rückflüge oder Anschlüsse sind sofort zu melden. Nicht erst beim Eintreffen in Deutschland oder nach Umbuchung. Nur der Kunde weiß, dass er nicht im Flugzeug sitzt, oder dass seine geplante Reise eine Störung erleidet. Daher ist hier im Sinne von Kostenvermeidung seine Mitwirkung zwingend erforderlich.

Das Gepäck der Fahrgäste wird in folgendem Rahmen kostenlos befördert. Je Person 1 Koffer und 1 Handgepäck mit Max. 35 kg Gesamtgewicht. Sondergepäck wie Fahrräder, Rollstühle, Surfbretter, Tauchausrüstungen usw. müssen angemeldet sein. Ansonsten entfällt die Beförderungspflicht.

Weitere Kosten und Ausführungsbestimmungen für Kinder, Kindersitze, Gepäck, Behinderungen usw. entnehmen sie bitte unserer Preisliste.

Preise

Es gelten die Preise aus der jeweils gültigen Preisliste. Diese liegen in den jeweiligen Buchungsstellen. Der Fahrpreis ist spätestens bei Antritt der ersten gebuchten Fahrt fällig.

Gewährleistungen

TFRC haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet TFRC dem Kunden im Schadensfall im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von TFRC der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. TFRC haftet nur für grobes Verschulden. TFRC haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis von TFRC zu bringen, spätestens 30 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln tritt die gesetzliche Vorschrift.

Sept. 2010